AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten
Hallo MeraLuna,
wenn ich Dich richtig verstanden habe, beanspruchst Du keine Lohnfortzahlung, obwohl Du sicherlich AU-Bescheinigungen von Deinen Ärzten bei der Krankenkasse zum Nachweis vorlegst (?), sondern Krankengeld ab dem 43. Tag. Deshalb würde ich, genau wie Du, davon ausgehen, dass innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten Krankzeiten wegen der gleichen Erkrankung durchaus zusammen gehören und nicht sofort alles auf Null gesetzt ist, wenn Du kurzfristig arbeitest.
Ich würde mich an die Unabhängige Patientenberatung zur Klärung dieser Frage wenden, die kostenlos Auskünfte in sozialrechtlichen Fragen erteilt.
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lg,
Petra
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