AW: GdB nach Heilungsbewährung
Hallo,
ja, mit einem GdB von 30 kann man die Gleichstellung beantragen.
Aber mal ganz allgemein. Zur Feststellung des Grades der Schwerbehinderung nach der Heilbewährung ist nicht die Grunderkrankung der Maßstab. Es kommt viel mehr auf die Beeinträchtigungen an, welche bei dem Menschen vorhanden sind. Deshalb müsst ihr alle Beeinträchtigungen die ihr habt (körperlich und psychisch) angeben und von den Ärzten bestätigen lassen, auch die, welche nichts mit der ursprünglichen Erkrankung zu tun haben. Danach wird dann der Grad der Behinderung bestimmt.
Gerti, du kannst Eispruch einlegen, zur Fristwareung auch mit dem Hinweis "Begründung folgt". Dann kannst du mit deinen Ärzten die Begründung nachliefern.
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